Blau und Weiß ein Leben lang!
FC Schalke 04 Fanclub Wittgensteiner Knappen

Satzung Wittgensteiner Knappen

Satzung

 

§1

 

Der FC Schalke 04 Fanclub „Wittgensteiner Knappen“ mit dem Sitz in Bad Berleburg, wurde am 11.02.1994 gegründet. 

Er verfolgt den Zweck, durch Kameradschaft und Fair-Play den FC Schalke 04 zu vertreten und zu unterstützen.

 

§2

 

Eine Mitgliedschaft ist ab dem Tag der Geburt möglich. Ab dem vollendeten 70. Lebensjahr wird das Mitglied 

auf der JHV zum Ehrenmitglied ernannt. Ab diesem Zeitpunkt müssen keine Jahresbeiträge mehr gezahlt werden.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen einen Jahresbeitrag von 10,00 €. Erwachsene Männer zahlen einen

Jahresbeitrag von 15,00 €. Die Höhe des Jahresbeitrags kann auf der Jahreshauptversammlung unter einem 

gesonderten Tagesordnungspunkt mit 2/3 Mehrheit angepasst werden. Mitglieder, die bis zum Ende der Hinrunde

in den Fanclub eingetreten sind, müssen den vollen Jahresbeitrag für die laufende Saison bezahlen. 

Eine Aufnahmegebühr entfällt. Mitglieder mit Behinderung sind von Beitragszahlungen befreit. Die Mindestdauer 

einer Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr. 

 

 

§3

 

Die Mitgliedschaft endet oder wird entzogen:

a: durch eine schriftliche Austrittserklärung

b: dadurch das ein Mitglied mehr als 2 Jahre mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand bleibt. 

    (Mahnung erfolgt nach einem halben Jahr)

c: durch Ausschluß: dieser ist zulässig, wenn ein Mitglied gröblich gegen die Satzung  

   verstoßen oder negativ im Sinne des Fair-Play Gedankens auffällt.

d: es besteht kein weiterer Anspruch auf Endschädigung der bereits geleisteten Beiträge und des Vereinsvermögens. 

e: eine fristlose Entziehung der Mitgliedschaft muss einstimmig vom geschäftsführenden Vorstand

   beschlossen und durchgeführt werden.

f: bei langjähriger Inaktivität in Zusammenhang mit fehlenden Beiträgen und fehlenden wichtigen Kontaktdaten.

 

§4

 

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen und zwar

1: dem 1. Vorsitzenden

2: dem 2. Vorsitzenden

3: dem Kassenwart

4: dem Geschäftsführer

5: der Sportwart

 

Auf der Jahreshauptversammlung wird der Vorstand für 2 Jahre gewählt. Voraussetzung für die Vorstandstätigkeit 

ist eine Mitgliedschaft im Verein von mindestens 2 Jahren und das Mitglied muß das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Es findet eine öffentliche Wahl mit 2/3 Mehrheit statt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Stimmberechtigt sind alle 

anwesenden Mitglieder. Im Jahreswechsel werden der 1.Vorsitzende und der Geschäftsführer gewählt. 

Im Folgejahr der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Sportwart. Kassenprüfer werden auf der Versammlung 

für min. 2 Jahre gewählt. Turnusgemäß scheidet jedes Jahr ein Kassenporüfer aus seinem Amt aus. 

In Ausnahmefällen kann die Amtszeit eines Kassenprüfers auf 3 Jahre verlängert werden. 

Anwesende Mitglieder haben  das Recht auf Vorschläge und Vorträge während der Versammlung. 

Vorschläge für eine Tätigkeit im Vorstand müssen 2 Tage vor der JHV dem Vorstand gemeldet werden.

Die Versammlung ist beschlussfähig wenn mindestens 5% aller Mitglieder anwesend sind.

 

 

§5

 

Pflichten und Aufgaben des Vorstands:

1. Den Vorstandsmitgliedern ist es gestattet angefallene Unterhaltskosten (Telefon, Sprit, Betriebsstunden, etc.)

    mit dem Fanclub  abzurechnen. Ein Antrag zur Abrechnung ist in schriftlicher Form einzureichen

2. Der Vorstand soll für den Verein stets eine Vorbildfunktion übernehmen.

3. Der Vorstand hat für einen reibungslosen Ablauf des Vereinslebens zu sorgen.

4. Der Vorstand muss jedes Jahr gegen Ende der Saison eine Jahreshauptversammlung einberufen.

 

 

§6

 

1. Das Bestreben des Fanclubs ist es, an möglichst vielen Bezirksveranstaltungen des SFCV teilzunehmen.

2. An diesen Veranstaltungen kann jedes Mitglied der Wittgensteiner Knappen teilnehmen.

3. Die Fahrtkosten werden für eine ausgewählte Person erstattet. Als Ausgangsort dient Bad Berleburg oder näher

    zum Veranstaltungsort als Grundlage. Die Kilometerpauschale wird bis auf weiteres auf 0,30 €/km festgelegt.

  

Bad Berleburg, den 18.06.2014